Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stadt Picknick


1. Vertragsabschluss & Geltungsbereich
1.1. Mietverträge sowie Zusatzleistungen zwischen Stadt-Picknick (nachfolgend "Vermieter" und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") kommen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande.
1.2. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung.


2. Rechte & Pflichten
2.1. Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarten Gegenstände für den festgelegten Zeitraum zur Verfügung.
2.2. Der Mieter verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Miete, zur pfleglichen Nutzung der Mietgegenstände sowie zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit.
2.3. Der Vermieter behält sich vor, eine Reservierung abzulehnen, z. B. bei Zweifeln an Bonität oder Identität.


3. Vertragsparteien
3.1. Vertragspartner sind der Vermieter und der im Mietvertrag benannte Mieter.
3.2. Handelt eine andere Person im Auftrag, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

3.3. Liegt keine Vollmacht vor, gilt der Abholer als Mieter und wird Vertragspartner.


4. Mietbeginn
4.1. Der Mietzeitraum beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Vertragsunterzeichnung.

4.2. Verzögerungen bei der Übergabe, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind, begründen keinen Schadensersatzanspruch.


5. Übergabe, Mängel und Haftung
5.1. Der Vermieter stellt die Mietgegenstände in funktionstüchtigem Zustand bereit. Der Mieter hat das Recht, die Gegenstände vorab zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden – auch per SMS, E-Mail oder WhatsApp.
5.2. Reparaturen vor Mietbeginn trägt der Vermieter.
5.3. Bei schwerwiegenden Mängeln oder fehlender Nachbesserung kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
5.4. Der Vermieter garantiert nicht die Verfügbarkeit zugesagter Gegenstände bei kurzfristigen Defekten oder Mietzeitüberschreitungen durch Vornutzer. Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
5.5. Weitere Schadensersatzansprüche bei verspäteter Übergabe sind ausgeschlossen.

6. Mietende
6.1. Die Rückgabezeit wird vertraglich vereinbart.

7. Mietkosten
7.1. Der Mietpreis bezieht sich auf die vereinbarte Mietdauer.
7.2. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.


8. Zahlung & Verzug
8.1. Die Zahlung ist zu Mietbeginn fällig. Spätere Zahlungen bedürfen Zustimmung.
8.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
8.3. Der Mieter haftet für entgangene Mieteinnahmen, abzüglich möglicher Ersatzvermietungen.


9. Sorgfaltspflicht
9.1. Der Mieter verpflichtet sich:
a) zur sorgfältigen Nutzung gemäß Anleitung
b) zum Schutz vor Überlastung
c) zur sofortigen Meldung von Schäden
d) zum Schutz vor Diebstahl und Witterung
9.2. Der Vermieter darf den Mietgegenstand jederzeit nach Absprache prüfen.


10. Weitergabe an Dritte
10.1. Eine Weitervermietung oder Abtretung an Dritte ist nicht erlaubt.
10.2. Die Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.

11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgenommen bei Personenschäden oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Sicherheit & Einsatz
Der Mietgegenstand darf nur zweckgemäß verwendet werden. Der Mieter haftet für Fehlgebrauch.

13. Rückgabe & Schäden
13.1. Die Mietgegenstände sind vollständig zurückzugeben.
13.2. Schäden müssen dokumentiert und die Reparaturkosten übernommen werden.
13.3. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Nutzungsentschädigung fällig.

14. Verlust
14.1. Bei Verlust muss Ersatz oder ein gleichwertiger Geldbetrag geleistet werden.
14.2. Diebstähle sind der Polizei zu melden, die Anzeige dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter haftet für Ersatz.


15. Kündigung
15.1. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
15.2. Der Vermieter kann fristlos kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug oder unsachgemäßem Gebrauch.
15.3. Der Mieter haftet für daraus entstehende Ausfälle.


16. Verschiebung und Schlechtwetterregelung
16.1. Bei Schlechtwetter kann der Termin kostenfrei verschoben werden (max. 8 Wochen später). Eine Terminabsprache muss spätestens drei Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen.
Wird keine geeignete Location (z. B. wetterfeste Zeltlösung oder Indoor-Alternative mit Platz und Zugang) bereitgestellt, ist der Vermieter berechtigt, bestimmte Dekoartikel wegzulassen oder eigene Möbel des Mieters zu verwenden – ohne Preisnachlass.
Wurde die Veranstaltung von vornherein als Indoor geplant, ist keine wetterbedingte Verschiebung möglich.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Restvertrag unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.2. Gerichtsstand ist Nürnberg.